Die Amts- & Diensthaftpflichtversicherung

Die Amts- & Diensthaftpflichthaftpflichtversicherung

Gesetzliche Grundlagen:

BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

 

Der Umfang des Versicherungsschutzes:

Versicherungsschutz besteht, im Rahmen des versicherten Risikos gemäß der gesetzlichen Haftpflicht § 839 BGB, für eingetretene Schadenereignisse die einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge haben.

Versichert sind Schäden durch Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit – nicht versichert sind Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

 

Die Leistungen der Amts- & Diensthaftpflichtversicherung

Durch den Abschluss einer Amts- & Diensthaftpflichtversicherung überträgt der Versicherungsnehmer die gesetzliche Haftpflicht an den Versicherer.

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche
  • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

 

Wer ist in der Amts- & Diensthaftpflichtversicherung versichert ?

  • Der Versicherungsnehmer in seiner beruflichen Tätigkeit

 

Schadenbeispiele zur Amts- & Diensthaftpflichtversicherung:

Technische Tätigkeit / Verwaltungstätigkeit

  • Sie kontrollieren als Mitarbeiter der Straßenmeisterei freitags nachmittags eine Baustelle. Da es sehr stark regnet und in 10 Minuten Feierabend ist, lassen Sie das wacklige Verkehrsschild mal eben über das Wochenende hängen da ja Montag auch noch ein Tag ist. Wiedererwartend fällt das marode Schild ausgerechnet an diesem Wochenende um und es ereignet sich ein schwerer Verkehrsunfall. Um die Kosten für die vier beschädigten Fahrzeuge, den Aufenthalt der 3 Verletzten im Krankenhaus sowie die Kosten für die Bergung der 3 Verletzten zu bezahlen, nehmen Sie eine so genannte  Schornsteinfinanzierung Ihres Einfamilienhauses vor.
  • Infolge eines Planungsfehlers, die Ihnen als technischem Bediensteten der Baubehörde unterläuft, stürzt die neue Brücke über den Rhein ein. Ihr Arbeitgeber verlangt, neben der Erstellung eines besseren Planes für die neue Brücke, auch eine kleine Regresszahlung in Höhe von € 4.000.000,00 für die nun entstandenen Mehrkosten von Ihnen.

Lehrer

  • Sie geben Ihren Schülern als Sportlehrer Schwimmunterricht. Da Sie leider nicht auf den hyperaktiven Peter aufgepasst haben und diesem auch nicht erklärt haben, dass man nicht vom Sprungbrett ins Becken springt wenn andere Kinder gerade dort schwimmen, kommt es zu einem kleinen Unfall mit der gar anmutigen Erna. Da Ernas Papa als niedergelassener Rechtsanwalt tätig ist verlangt er nun von Ihnen € 10.000,00 Schmerzensgeld sowie die Kosten für die psychologischen Sitzungen gegen die Schwimmbecken – Fobie der kleinen Erna da Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Sparkassenangestellte

  • Aus einer Gefälligkeit heraus, zeichnen Sie Ihrem Kollegen Herr Ungenau den Ihnen vorgelegten Beleg, ohne diesen zu lesen, ab. Da dies leider die gängige Praxis ist, machen sie sich keine weiteren Gedanken. Zwei Wochen später haben Sie einen persönlichen Termin mit der Leiterin der Innenrevision & Ihrem Personalchef. Sie müssen erklären wie es dazu kommen kann, dass ein unberechtigter Dritter vom Konto einer anderen Person € 5.000,00 abheben konnte und Sie den Auszahlungsbeleg auch noch mit unterzeichneten !