Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Gesetzliche Grundlagen:

Die Landesbauordnung (LBO § 16 Verkehrssicherheit)

(1) Bauliche Anlagen sowie die dem Verkehr dienenden, nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken müssen verkehrssicher sein.

(2) Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 823 Schadensersatzpflicht)

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Die Baustellenverordnung (BaustellV)

 

Der Umfang des Versicherungsschutzes:

Versicherungsschutz besteht, im Rahmen des versicherten Risikos für eingetretene Schadenereignisse die einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge haben.

Versichert sind Schäden durch Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit – nicht versichert sind Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

 

Die Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Durch den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung überträgt der Versicherungsnehmer die gesetzliche Haftpflicht an den Versicherer.

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche
  • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

 

Wer ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert ?

  • Der Versicherungsnehmer als Bauherr eigener Bauvorhaben

 

Schadenbeispiele zur Bauherrenhaftpflichtversicherung:

  • Sie besichtigen mit Ihrem zukünftigen Mieter die halbfertige Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus. Als sich der zukünftige Mieter den Balkon anschauen will verschwindet Ihr Mieter plötzlich. Sie müssen feststellen, dass leider noch keine Holzbalken angebracht waren und so Ihr zukünftiger Mieter nun mit einem gebrochenen Bein auf der Terrasse im Erdgeschoß liegt. Als Bauherr werden Sie von der Krankenkasse Ihres „neuen Mieters“ zur Kasse gebeten.
  • Beim Eindecken Ihres Daches haben Sie es leider versäumt den Fußgängerweg abzusperren. Ihr neuer Nachbar, Herr Besserwisser, kontrolliert wie jeden Tag den Baufortschritt und gibt gut gemeint Ratschläge zu Ihren Bausausführungen vom Fußgängerweg aus. In diesem rutscht Ihnen aus Versehen eine Dachpfanne aus der Hand und trifft, wie es der Zufall will, Herrn Besserwisser genau am Kopf. Die Kosten für den Abtransport im Rettungshubschrauber sowie den anschließende Krankenhausaufenthalt werden Ihnen in Rechung gestellt.