Die Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist die sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung.

In der Privathaftpflichtversicherung ist die Regulierung von berechtigten sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie versichert. Die Rechtsschutzversicherung versichert exakt das Gegenteil hiervon. Sie übernimmt die entstehenden Kosten für Anwälte, Gutachten und Gericht wenn Sie Ihre Forderungen gerichtlich geltend machen müssen.

Als versichert gelten der Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder bzw. im Haushalt lebende bis zur ersten beruflichen Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt (Ausbildung).

Fahrzeuge, welche auf volljährige Kinder zugelassen sind, müssen separat versichert werden.

 

Als versicherbare Bausteine gelten:

  • Der Privatrechtsschutz
  • Der Verkehrsrechtsschutz
  • Der Haus- & Wohnungsrechtsschutz
  • Der Berufsrechtsschutz
  • Zusätzliche kann eine Rechtsschutzversicherung für die vermieteten Wohneinheiten abgeschlossen werden.