Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Gesetzliche Grundlagen

BGB § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers

(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.

(2) Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.

(3) Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.

BGB § 837 Haftung des Gebäudebesitzers BGB

(1)Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn anstelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit.

Die Haftung für Haus- & Grundbesitz ist demnach eine Verschuldenshaftung. Das

heißt, dem Schadenverursacher muss ein Verschulden nachgewiesen werden !

 

Der Umfang des Versicherungsschutzes :

Versicherungsschutz besteht, im Rahmen des versicherten Risikos

gemäß der gesetzlichen Haftpflicht § 836 & § 837 BGB, für eingetretene

Schadenereignisse die einen Personen-, Sach- oder sich daraus

ergebenden Vermögensschaden zur Folge haben.

 

Die Leistungen der Haus- & Grundhaftpflichtversicherung:

Durch den Abschluss einer Haus- und Grundhaftpflichtversicherung überträgt der

Versicherungsnehmer die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhaltes an den Versicherer.

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche
  • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

 

Wer ist in der Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert ?

  • Der oder die Eigentümer der Liegenschaft

 

Schadenbeispiele zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht:

  • Der Handlauf des Treppengeländers in Ihrem Mehrfamilienhaus ist gebrochen. Ihre ältere Mieterin „Oma Erna“ übersieht dies leider und stürzt so die Kellertreppe herunter.
  • Ihr Mieter Herr Wichtig macht Sie auf einen defekt am Dach Ihres Mehrfamilienhauses aufmerksam. Da Herr Wichtig sich fast täglich bei Ihnen meldet, um diverse Unzulänglichkeiten im Bezug auf die Mülltrennung mitzuteilen, haken Sie auch diesen Anruf gedanklich ab. Leider hatte Herr Wichtig diesmal recht da beim nächsten Sturm mehrere Dachziegel Ihren Weg nach unten suchen und Herrn Wichtig bei der Kotrolle der Mülltonnen schwer verletzen.
  • Die Intervallschaltung Ihrer Treppenhausbeleuchtung erscheint Ihnen als viel zu lang. Daher ändern Sie diese kurzerhand. Oma Erna, mit Gipsbein aus dem Krankenhaus wieder entlassen, möchte Ihren Müll zur Nachtszeit, aus Angst vor der Kontrollinstanz Herr Wichtig, gerne zur Mülltonne bringen. Da Sie, aufgrund Ihrer nun noch langsameren Gangart, etwas länger braucht schafft Sie die letzten vier Treppenstufen leider nur noch in fallender Form und bricht sich nun auch noch den rechten Arm.